Bildungs- und Teilhabepaket
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gewährt werden.
Wer hat Anspruch? Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern, von Wohngeld- sowie von Kinderzuschlagsberechtigten
Wofür können Zuschüsse gewährt werden? Ausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Mittagessen in der Schule/Kita, Sport- und Kulturangebote, Nachhilfeunterricht
Wo finde ich die konkreten Leistungen? → https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Bildungspaket/Leistungen/leistungen-bildungspaket_art.html | Flyer Lernen im Landkreis Uckermark