Schülerparlament
Zu Beginn jedes Schuljahres wählen die Klassen eine Klassensprecherin und einen Klassensprecher. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler im Schülerparlament. Nach Beratungen in den Klassen stimmen sie dort über wichtige schulweite Themen ab.
Das Schülerparlament kümmert sich um Regelungen, die die ganze Schule betreffen, und vertritt die Interessen aller Schülerinnen und Schüler.
Treffen
- Wann: Jeden ersten Donnerstag im Monat, 12:45 Uhr
- Wo: Mediathek
- Begleitung: Frau Abert und Herr Klabunde
- Elternsprecher: sind eingeladen
In den Treffen werden Themen besprochen, die entweder von den Klassen als wichtig eingestuft werden oder von den Sozialarbeitern eingebracht werden.
Aufgaben des Schülerparlaments
- Das Schülerparlament schafft eine feste Mitbestimmungsstruktur an der Schule.
- Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klasse, der Sekundarstufe I sowie der Berufsbildungsstufe haben einen Ort, um wichtige schulweite Themen zu besprechen.
- Das Parlament ist mit dem Klassenrat vernetzt und stellt einen klaren Kommunikationsweg zur Schulleitung und zur Schulkonferenz sicher.
- Zwei Schulsprecher und vier weitere Schüler werden als stimmberechtigte Mitglieder in die Schulkonferenz gewählt.
- Durch die Arbeit im Schülerparlament lernen Klassensprecher/innen und Schulsprecher/innen demokratische Prozesse, Teamarbeit, Konfliktlösung und Selbstbewusstsein.
- Anliegen zum Schülerparlament können über die Schulsprecher oder Frau Abert / Herrn Klabunde eingebracht werden.
Schülerrechte
Gemäß Mitwirkungsverordnung (§10–§12):
- Schülerinnen und Schüler werden altersgerecht über Unterrichtsziele und Unterrichtsplanung informiert und daran beteiligt.
- Sie erfahren, wie Beurteilungen, Noten und Lernentwicklung erfolgen.
- Jede Klasse wählt zwei Klassensprecher/innen, die an Gremiensitzungen teilnehmen dürfen und dafür teilweise vom Unterricht freigestellt werden.
- Auf Schulen mit Primarstufe treffen sich die Klassensprecher/innen mindestens zweimal im Jahr.
- Für Sekundarstufe I und II gibt es eine Konferenz der Schülerinnen und Schüler, die alle Klassensprecher/innen vereint.
- Diese Konferenz wählt Schulsprecher/innen und Stellvertretungen, Vertreter/innen für die Schulkonferenz, Fachkonferenzen, Elternkonferenz und Stadtschülerrat.
- Vertrauenslehrkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Mitwirkung und nehmen beratend an Sitzungen teil.
- Die Konferenz kann Schüler-Versammlungen einberufen, um über wichtige schulische Angelegenheiten zu informieren und zu beraten.
- An Grund- und Förderschulen können alternative Mitwirkungsformen wie Schülerräte oder Schülerparlament eingeführt werden.

